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Geschäftsordnung
"Wulftener Karneval Club e. V." 
 G e s c h ä f t s o r d n u n g
für Vorstand und Gesamtvorstand
(Gesamtvorstand besteht aus Vorstand und Festausschuß)   
 § 1 
Einberufung des Vorstandes 
Der Vorstand bzw. Gesamtvorstand ist vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich einzuberufen. Die Einladungen erfolgen vier Tage vorher schriftlich oder per Meldekette. Der Vorsitzende kann in Fällen besonderer Dringlichkeit Vorstandssitzungen mit einer Ladungsfrist von 48 Stunden einberufen. Ein Fall besonderer Dringlichkeit liegt vor, wenn bei Einhaltung der ordentlichen Ladungsfrist dem "WKC" ein beträchtlicher Schaden entstehen würde. 
 § 2 
Beschlußfähigkeit 
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind.Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens sieben seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind.Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 
 § 3 
Sitzungsleitung
 Der 1. Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Bei Verhinderung vertritt ihn der 2. Vorsitzende. Ist auch dieser verhindert, so wählt der Vorstand in dieser Besprechung einen besonderen Diskussionsleiter. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Sind sie verhindert, sollen sie den ersten Vorsitzenden rechtzeitig vorher benachrichtigen. Will ein Vorstandsmitglied eine Sitzung vorzeitig verlassen, soll es diese Absicht dem Vorsitzenden vorher anzeigen.   
§ 4 
Sitzungsverlauf 
Die Vorstandssitzungen laufen regelmäßig in dieser Reihenfolge ab:

a)     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlußfähigkeit
b)     Anträge zur Tagesordnung
c)     Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung
d)     Berichtee)     Verhandlung der Tagesordnungspunkte          
 f)      Schließung der Sitzung  
§ 5 
Redeordnung 
Die Vorstandsmitglieder dürfen nur dann sprechen, wenn der Vorsitzende ihnen das Wort erteilt. Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben.Mit Zustimmung der Vorstandsmitglieder kann der Vorsitzende die Rededauer auf eine bestimmte Zeit beschränken.Antragsteller können zu Beginn und zum Schluß der Besprechung das Wort verlangen.Persönliche Angriffe und Beleidigungen sind vom Vorsitzenden sofort zu rügen.  
§ 6 
Abstimmung
 Nach Schluß der Aussprache eröffnet der Vorsitzende die Abstimmung. Vor der Abstimmung wiederholt der Vorsitzende den Antrag.Der Vorsitzende formuliert die Abstimmungsfrage so, daß diese mit "dafür" oder "dagegen" beantwortet werden kann.Wenn mehrere Anträge vorliegen, bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge.Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.Grundsätzlich wird offen durch Handaufheben abgestimmt.Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwesenden Vorstandsmitglieder ist geheim abzustimmen. Die Stimmzettel sind von einem vorher bestimmten Stimmenauszähler unter Aufsicht der Vorstandsmitglieder auszuwerten. 
 § 7 
Sitzungsordnung 
Der Vorsitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung bei den Sitzungen und achtet auf Einhaltung der Geschäftsordnung. Er übt das Hausrecht aus.Jeder Redner hat sich bei seinen Ausführungen streng an die Sache zu halten.  noch § 7: SitzungsordnungDer Vorsitzende kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen oder sich mehrfach wiederholen, zur Sache rufen. Ist ein Redner dreimal bei demselben Tagesordnungspunkt zur Sache gerufen worden, so kann ihm der Vorsitzende das Wort entziehen.Verhält sich ein Vorstandsmitglied ordnungswidrig, so ruft der Vorsitzende es zur Ordnung. Der Vorstand kann ein Vorstandsmitglied bei ungebührlichem oder wiederholt ordnungswidrigem Verhalten, nach Abstimmung, von der Sitzung ausschließen.  Der Vorsitzende kann die Sitzung unterbrechen oder nach dreimaligem Aufruf schließen, wenn die nötige Ruhe und Ordnung nicht herzustellen ist.Während der Sitzung sollten Handys ausgeschaltet sein. 
 § 8 
Niederschrift 
Es werden Beschlußprotokolle geführt.  
§ 9 
Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder
 Der 1. bzw. 2. Vorsitzende vertritt den Verein. Er lädt zu den Vereinsversammlungen ein, leitet sie, überwacht die Einhaltung der Satzung und Durchführung gefaßter Beschlüsse.
 Der Schriftführer ist für die gesamte schriftliche Arbeit innerhalb des Vereins verantwortlich. Er verfaßt über alle Versammlungen eine Niederschrift. 
 Der Kassenwart verwaltet das Vereinsvermögen, nimmt Beiträge und Spenden in Empfang und führt das Kassenbuch des Vereins. Zahlungsanweisungen müssen dem Vorsitzenden mitgeteilt werden. 
Der Hauptmann leitet den Karnevalszug. Er muß bei einem gesundheitlichem Ausfall des Prinzen, diesen in seinem Amt an den Vereinsveranstaltungen vertreten.
 Der Pressewart benachrichtigt die örtliche Presse über die Aktivitäten des Vereins und fungiert gleichzeitig als Vereinsfotograf.
 Die Fähnriche behüten und tragen die Vereinsfahnen bei entsprechenden Anlässen. 
Der Festausschuß unterstützt den Vorstand bei Planung und Durchführung der Vereinsveranstaltungen mit Rat und Tat.                         
    § 10 
Geltung der Geschäftsordnung 
Diese Geschäftsordnung tritt sofort in Kraft.Bei Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Vorsitzende.    
Wulften, den     
(1. Vorsitzender)                                                                (2. Vorsitzender)                                                                 (Kassenwart)                                                             (Schriftführer)                      (Hauptmann)                         
 Anhang zur Geschäftsordnung  
Geschenke an Vereinsmitglieder für:           
  - Konfirmation                                                  Wert:   15,-     Euro           
  - Kommunion                                                   Wert:   15,-     Euro            
  - Bei grünen Hochzeiten       Einzelmitgliedschaft                        Wert:   50,-     Euro                                                      Doppelmitgliedschaft                      Wert: 100,-     Euro  
          
- Bei Silberhochzeiten            Einzelmitgliedschaft                        Wert:    50,-     Euro
                                                  Doppelmitgliedschaft                      Wert:  100,-     Euro
         
 - Geburtstage 50, 60, 70, 75, 80, usw.           Wert:   30,-     Euro            
 - Sterbefall   Kranz                                             Wert:   70,-     Euro
  
 Aufwandsentschädigung Veranstaltungen:  
         
Erstattung der Startgelder für teilnehmende Vereinsmitglieder Kilometergeld:   
                  Kilometersatz    0,25 Euro        
                                      
Der Vorstand entscheidet über die Vergütung.    
Abrechnungen sind schriftlich abzufassen. 
  Gültig seit:    26.06.02      
 
 
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